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Verpackung

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Die EntsorgungFirma Weinhandel Christel Winkel


ist  Vertreiber von Verkaufsverpackungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379 ff.)

Sie unterliegt hinsichtlich dieser Verkaufsverpackungen den Pflichten der Verpackungsverordnung, insbesondere der Pflicht diese bei einem dualen System i.S.d. § 6 Abs. 3 VerpackV zu beteiligen.


Die Reclay Systems GmbH betreibt zwei im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland festgestellte duale Systeme i.S.d. § 6 Abs. 3 VerpackV.

Über diese Systeme stellt Reclay Systems GmbH

für die Weinhandlung Winkel die beteiligten Mengen

die Erfüllung der vorstehenden Verpackungsrechtlichen Pflichten

für die Weinhandlung Christel Winkel sicher.

 

Die Reclay Systems GmbH gewährleistet dementsprechend, bezogen auf genannten Mengen:
- dass eine gesetzeskonforme Abwicklung gemäß der Verpackungsverordnung erfolgt
- dass diese Verpackungen ordnungsgemäß bei einem dualen System

i.S.d. § 6 Abs. 3 VerpackV beteiligt werden

 

Lizenznummer 37891

 

bei der Firma Reclay Systems GmbH, Austraße 34, 35745 Herborn

E-Mail reclaysystems@reclay-group.com, www.reclay-group.com

 

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