Genießen wie Gott in Frankreich!
Die Firma Weinhandel Christel Winkel
ist Vertreiber von Verkaufsverpackungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379 ff.)
Sie unterliegt hinsichtlich dieser Verkaufsverpackungen den Pflichten der Verpackungsverordnung, insbesondere der Pflicht diese bei einem dualen System i.S.d. § 6 Abs. 3 VerpackV zu beteiligen.
Die Reclay Systems GmbH betreibt zwei im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland festgestellte duale Systeme i.S.d. § 6 Abs. 3 VerpackV.
Über diese Systeme stellt Reclay Systems GmbH
für die Weinhandlung Winkel die beteiligten Mengen
die Erfüllung der vorstehenden Verpackungsrechtlichen Pflichten
für die Weinhandlung Christel Winkel sicher.
Die Reclay Systems GmbH gewährleistet dementsprechend, bezogen auf genannten Mengen:
- dass eine gesetzeskonforme Abwicklung gemäß der Verpackungsverordnung erfolgt
- dass diese Verpackungen ordnungsgemäß bei einem dualen System
i.S.d. § 6 Abs. 3 VerpackV beteiligt werden
Lizenznummer 37891
bei der Firma Reclay Systems GmbH, Austraße 34, 35745 Herborn
E-Mail reclaysystems@reclay-group.com, www.reclay-group.com